Das Grundgesetz
des
Gymnasiums Bernburger Straße
Präambel
Wir, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Verwaltung des Gymnasiums Bernburger Straße, und Eltern erkennen die Bedeutung von Demokratie, Respekt und Zusammenarbeit für eine gelingende Schulgemeinschaft an. Wir verpflichten uns, eine Gemeinschaft zu schaffen, die auf den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland basiert und in der alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben. Dieses schulinterne Grundgesetz dient dazu, unser Schulleben zu regeln und unsere gemeinsamen Ziele zu fördern.
Die folgenden Grundrechte und Grundregeln sind so wichtig, dass sie für uns alle und übergreifend gelten. Alle Regeln und Entscheidungen in unserer Schule müssen sich nach diesen Rechten und Pflichten richten. Das bedeutet, dass diese Rechte und Pflichten für uns alle jederzeit gelten und respektiert werden müssen.
Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten unabhängig von dieser Vereinbarung weiterhin für alle Menschen.
Artikel 1: Menschenwürde
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.
- Wir als Schulgemeinschaft bekennen uns darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 2: Freie Persönlichkeitsentfaltung und körperliche Unversehrtheit
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben das Recht, die eigene Persönlichkeit frei zu entfalten. Dabei dürfen keine Rechte anderer verletzt werden. Das schließt das eigene Gewissen, die sexuelle Orientierung und das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis mit ein.
- Körperliche und verbale Gewalt, analoges oder digitales Mobbing und Belästigung sind an unserer Schule inakzeptabel.
- Personenbezogene Daten gehören der betreffenden Person und dürfen ohne explizite Einwilligung nicht aufgenommen, verarbeitet und verbreitet werden. Das betrifft insbesondere den eigenen Namen, das eigene Bild und das gesprochene Wort.
Artikel 3: Meinungsfreiheit und Respekt
- Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, solange sie den demokratischen Grundwerten entspricht und dies respektvoll und friedlich geschieht.
- Wir respektieren die Meinungen, Überzeugungen und Privatsphäre aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft und vermeiden jegliche Diskriminierung und Belästigung.
- Konflikte lösen wir friedlich und respektvoll, indem wir miteinander sprechen und gemeinsam Lösungen vereinbaren.
Artikel 4: Gleichbehandlung und Toleranz
- Jeder hat das Recht auf gleiche Behandlung und Chancen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, oder anderen Merkmalen.
- Wir schätzen und fördern die Vielfalt in unserer Schule und begegnen einander mit Toleranz und Respekt.
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Artikel 5: Verantwortung und Engagement
- Jeder trägt Verantwortung für sein eigenes Verhalten und bemüht sich um seine persönliche und schulische Entwicklung.
- Wir engagieren uns aktiv im schulischen Leben und beteiligen uns an demokratischen Entscheidungsprozessen.
Artikel 6: Recht auf Bildung
- Jeder hat das Recht auf Bildung und Zugang zu den Bildungsressourcen der Schule. Das Recht auf Bildung durch Unterricht darf von anderen nicht gestört werden.
- Wir beteiligen uns am Unterricht, sind pünktlich und respektieren Lehrkräfte sowie Schulpersonal.
- Wir erkennen an, dass Schulveranstaltungen verpflichtend sind (z.B. Schwimmunterricht, Klassenfahrten etc.) und Krankheit allein Grund für eine Nichtteilnahme ist.
Artikel 7: Schulspezifische Regelungen
- Die Gremien der Schule können schulspezifische Regelungen erlassen, um das Schulleben zu organisieren und die Bildungsziele zu erreichen.
- Diese Regelungen werden unter Einbeziehung der Schülerschaft und der Lehrerinnen und Lehrer festgelegt und transparent kommuniziert.
Artikel 8: Demokratie und Mitbestimmung
- Wir üben Demokratie aus, indem wir demokratische Prozesse ins Schulleben integrieren, außerunterrichtliche Schülerratssitzungen demokratisch abhalten, indem wir Diskussionen führen und unsere Meinungen äußern.
- Wir respektieren die Entscheidungen, die in unserer Schule auf demokratische Weise getroffen werden und erkennen diese an.
Artikel 9: Handeln bei Verstößen
- Die Lehrerinnen und Lehrer gewährleisten die Einhaltung dieser Regeln und sind in Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe berechtigt, pädagogische Maßnahmen nach Maßgabe der schulischen Regelungen zu treffen. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
- Wir unterstützen eine offene und ehrliche Kommunikationskultur. Es ist wichtig, Verhaltensweisen, die anderen oder der Schule schaden könnten, verantwortungsbewusst zu melden. Dabei liegt der Fokus darauf, Lösungen zu finden und ein sicheres Umfeld zu schaffen, nicht auf dem bloßen Beschuldigen anderer.
Artikel 10: Änderungen am Grundgesetz
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Grundgesetzes können durch die Schülerschaft (Schülerrat) und die Lehrerinnen und Lehrer (Lehrerkonferenz) gemeinsam vorgeschlagen und in demokratischer Abstimmung durch die Schulkonferenz beschlossen werden.